Seit dem Frühjahr 2019 wird die Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland mit bisher beispiellosem Nachdruck geführt.
Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn griff entsprechende Forderungen mit der ihm eigenen Dynamik auf und formulierte einen Gesetzentwurf, der im Herbst 2019 im Bundestag zur Abstimmung steht.
Mindestens drei Dinge waren und sind in diesem Prozess in dieser Form bislang einzigartig:
die Missachtung der Fakten: die gesamte politische und mediale Diskussion beruhte von Anfang an in wesentlichen Teilen auf Falschbehauptungen über vermeintlich ansteigende Masernzahlen in Deutschland, behauptete sinkende Durchimpfungsraten und angeblich steigende Impfmüdigkeit - keine dieser unendlich oft wiederholten Behauptungen stimmt, was wir unter impf-info.de/faktencheck-masern mit den offiziellen Zahlen der offiziellen deutschen Gesundheitsbehörden Punkt für Punkt nachweisen. Hier finden Sie einen Faktencheck als Kurzübersicht auf nur einer Seite.
die Missachtung der Fachleute: sämtliche wirklichen Fachleute zum Thema Impfen (sei es beim Robert Koch Institut der Bundesregierung, seien es die Vorsitzenden der STIKO oder sonstige professionell mit dem Thema Impfen Befasste) waren von Anfang an zumindest sehr skeptisch bis klar ablehnend diesen Plänen zu Einführung einer Impfpflicht in Deutschland gegenüber und empfehlen gänzlich andere Maßnahmen, die (ohnehin hohen) Impfquoten in Deutschland zu steigern. Die politischen Entscheider haben sich von Beginn der Diskussion an konsequent über deren Einwände hinweg gesetzt. Wir haben am 12.10.2019 in Berlin eine Podiumsdiskussion mit namhaften Fachleuten veranstaltet, auf denen diese ihre Einschätzung noch einmal prägnant zusammenfassten - hier finden Sie die Dokumentation des Abends und einen Mittschnitt der Podiumsdiskussion.
die Missachtung des Grundgesetzes: ein von uns in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt unsere Einschätzung - der vorliegende Gesetzentwurf verletzt zahlreiche zentrale Grundrechte unseres Grundgesetzes, er ist verfassungswidrig. Das Gutachten können Sie hier in einer Kurzübersicht, hier in einer Zusammenfassung und hier im gesamten Umfang herunterladen. Am 16.10. berichtete der Bayerische Rundfunk über dieses Gutachten, die Sendung lässt sich hier nachhören.